Stellenmarkt und Marktplatz

 
1. Inserate im Stellenmarkt und im Marktplatz werden wahrheitsgetreu und korrekt angeboten.
2. Es werden keine irreführenden Angebote erstellt.
3. Es werden nur Inserate tolleriert welche explizit mit dem Greenkeeping zu tun haben.
4. Der Administrator behält sich vor, nicht Greenkeeperkonforme Inserate, ohne Vorankündigung, zu löschen.
5. Der Verkäufer (Anbieter) verpflichtet sich, die angebotene Ware (oder Stelle) so anzubieten, wie er sie auch wirklich abgeben kann.
6. Der Käufer (Stellenbewerber) verpflichtet sich, bei Annahme der Ware (Stelle) diese zu den abgemachtem Konditionen anzunehmen und zu begleichen.
7. Für alle hier nicht geregelten Angelegenheiten gilt das OR.
 

Das ist ein Auszug der AGB der SGA