1. Die Greenkeeper pflegen untereinander und gegenüber Drittpersonen einen höflichen und respektvollen Umgang.
  2. Die Greenkeeper üben ihre Arbeit nach besten Wissen und Gewissen aus. Durch professionelles Arbeiten bestätigen sie das in sie gesetzte Vertrauen.
  3. Die Greenkeeper halten sich über Neuigkeiten die ihren Beruf betreffen auf dem Laufenden. Der Greenkeeperverband bietet ihnen entsprechende Weiterbildungsmöglichkeiten an.
  4. Der Greenkeeper verhält sich loyal gegenüber dem Greenkeeperverband wie auch gegenüber seinem Arbeitgeber. Er benützt seine berufliche Stellung oder dadurch erlangte Informationen nicht gegen die Interessen des Greenkeeperverbandes.
  5. Kein Greenkeeper wird sich unaufgefordert in die Belange oder die Arbeitsweise eines Kollegen einmischen. Konstruktive Kritik oder Verbesserungsvorschläge werden direkt mit dem betroffenen Greenkeeper besprochen.
  6. Alle Greenkeeper unterstützen sich gegenseitig bei der Besetzung von offenen Stellen. Aktive Abwerbung soll unterlassen werden.
  7. Massive Verstösse gegen diesen Verhaltenskodex können vom Vorstand der SGA, gemäss den Vereinsstatuten, geahndet werden.

    Stellenmarkt und Marktplatz
  8. Inserate im Stellenmarkt und im Marktplatz werden wahrheitsgetreu und korrekt angeboten.
  9. Es werden keine irreführenden Angebote erstellt.
  10. Es werden nur Inserate tolleriert welche explizit mit dem Greenkeeping zu tun haben.
  11. Der Administrator behält sich vor, nicht Greenkeeperkonforme Inserate, ohne Vorankündigung, zu löschen.
  12. Der Verkäufer (Anbieter) verpflichtet sich, die angebotene Ware (oder Stelle) so anzubieten, wie er sie auch wirklich abgeben kann.
  13. Der Käufer (Stellenbewerber) verpflichtet sich, bei Annahme der Ware (Stelle) diese zu den abgemachtem Konditionen anzunehmen und zu begleichen.
  14. Für alle hier nicht geregelten Angelegenheiten gilt das OR.

08.06.2002 / M. Gadient
27.12.2014 / M. Sax     -    um den Stellenmarkt / Marktplatz erweitert (ab Punkt 8.)